Fischen aber mit Erlaubnis
Fischen aber mit Erlaubnis!
Die Fischerei in Deutschland ist nach föderalen Prinzipien geregelt, d.h., die Fischereigesetzgebung obliegt den Bundesländern.
Die Regelungen für die Fischerei in Deutschland basieren auf föderalen Prinzipien, wodurch die Zuständigkeit für die Fischereigesetzgebung bei den einzelnen Bundesländern liegt. Dabei berücksichtigen die Bundesländer übergeordnete Bundesgesetze, insbesondere im Bereich des Rechtswesens sowie des Umwelt- und Tierschutzes, und gestalten autonom ihre jeweiligen landesspezifischen Gesetze auf diesem Gebiet.
Das Fischereigesetz legt dabei den rechtlichen Rahmen für die Ausübung der Angelfischerei fest, definiert den Geltungsbereich und setzt Bedingungen für den Erwerb eines Fischereischeins. Dieser Schein ist wiederum erforderlich, um einen Fischereierlaubnisschein zu erlangen.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass in Sachsen-Anhalt zum Angeln der Besitz eines gültigen Fischereischeins erforderlich ist, der wiederum die Grundlage für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins bildet. Das Angeln ohne einen solchen Erlaubnisschein stellt eine Straftat dar und wird als Fischwilderei geahndet.
Wie erhalte ich den Fischereischein?
Um mit dem Angeln beginnen zu können, ist zunächst die Erlangung des Fischereischeins erforderlich. Diesen erhält man durch Antragstellung bei der örtlich zuständigen Fischereibehörde, sofern man die Fischerprüfung erfolgreich absolviert hat und das entsprechende Zeugnis vorlegen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Fischerprüfung bei der Fischereibehörde abgelegt werden.
Die Fischerprüfung wird üblicherweise zweimal jährlich in Sachsen-Anhalt abgehalten. Der genaue Termin für die Prüfung muss von der Fischereibehörde mindestens 8 Wochen im Voraus bekanntgegeben werden. Bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin ist eine Anmeldung bei der Fischereibehörde erforderlich, wobei zu diesem Zeitpunkt auch die Prüfungsgebühr entrichtet werden muss.
- Kinder ab dem 8. Lebensjahr oder Jugendliche müssen eine Jugendfischerprüfung ablegen, um den Jugendfischereischein zu erhalten. Diese Prüfung besteht ausschließlich aus einer mündlichen Prüfung, bei der fünf Fragen aus einem Fragenkomplex von insgesamt 15 gestellt werden. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht zwingend erforderlich. Der Jugendfischereischein ist bis zum 18. Lebensjahr gültig. Einige Angelvereine verfügen über aktive Jugendgruppen, in denen Kinder und Jugendliche unter Aufsicht vor der Erlangung des Fischereischeins angeln können. Dort werden sie von Jugendwarten auf die Prüfung entsprechend vorbereitet.
- Jugendliche ab 13 Jahren haben die Möglichkeit, entweder den Jugendfischereischein zu erwerben oder direkt die Prüfung für den Friedfisch-Fischereischein abzulegen. Nach Abschluss eines Pflichtlehrgangs von 30 Stunden steht ihnen auch die Teilnahme an der Prüfung für den „vollwertigen“ Fischereischein offen.
- Personen ab 18 Jahren können den Friedfisch-Fischereischein erwerben, für den lediglich eine mündliche Prüfung erforderlich ist, ohne dass ein Pflichtlehrgang absolviert werden muss. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den „vollwertigen“ Fischereischein zu erlangen. Hierfür ist die Teilnahme an einem dreißigstündigen Lehrgang eine Voraussetzung. Nach erfolgreicher Absolvierung einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ist es dann möglich, den Fischereischein des Landes Sachsen-Anhalt zu beantragen. Dieser wird in der Regel bundesweit anerkannt, insbesondere bei einem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.
Dank des Onlinekurses mit praktischem Tag, organisiert vom Landesanglerverband Sachsen-Anhalt, bist du optimal auf die Fischerprüfung vorbereitet. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses und bestandener Prüfung erhältst du den offiziellen Fischereischein, landläufig auch als „Angelschein“ bekannt.
Die Kursinhalte und Lernmaterialien wurden in Zusammenarbeit mit dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt erstellt. Fishing-King und der Verband arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass du bestmöglich auf die Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt vorbereitet bist.