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Stand 06.2024

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr, Mitgliedschaft

§ 2 Zweck des Vereins

§ 3 Mitgliedschaft

  • 1. ordentliche Mitgliedschaft

    1.1. Die Ortsvereine des Landkreises Wittenberg in den Kreisgrenzen mit Stand 31. Dezember 1990

    bilden den Kreisanglerverein Wittenberg. Über eine Mitgliedschaft anderer Vereine über die angegebenen Kreisgrenzen hinaus, entscheidet die Delegiertenkonferenz.

    1.2. Über die Aufnahme eines Ortsvereins als ordentliches Mitglied entscheidet der Vereinsvorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

    1.3. Die Einzelmitgliedschaft von natürlichen Personen kann auf Entscheidung des geschäftsführenden Vorstandes in Ausnahmefällen erfolgen.

    2. Eine Ehrenmitgliedschaft kann auf Beschluss des Vorstandes an natürliche Personen verliehen werden. Das Ehrenmitglied darf zur Wahl antreten und eine gewählte Funktion ausüben.

    Ehrenmitglieder können zu allen Fragen, die den KAV betreffen, gehört werden. Das Ehrenmitglied ist vom KAV-Beitrag befreit. Die Ehrenmitgliedschaft endet:

    – auf Beschluss der Delegiertenkonferenz

    – bei freiwilliger Rückgabe

    – beim Austritt aus dem KAV

    – mit dem Tod.

    3. Als fördernde Mitglieder des Vereins können durch Beschluss der Delegiertenkonferenz natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die die Zielstellung des Vereins besonders unterstützen

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 6 Organisationsaufbau

§ 7 Die Delegiertenkonferenz

§ 8 Der Vereinsvorstand

§ 9 Aufgaben und Zuständigkeit des Vereinsvorstandes

§ 10 Protokoll

§ 11 Finanzen

§ 12 Haftung

§ 13 Die Kassenprüfung

§ 14 Auflösung des Vereins

§ 15 Datenschutz im Verein

§ 16 Schlussbestimmungen