Bekanntmachung · 9. Juni 2026

Schiedskommission des KAV Wittenberg nimmt ihre Arbeit auf

Mit der konstituierenden Sitzung am 9. Juni 2026 hat die Schiedskommission des KAV Wittenberg offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Ziel der Kommission ist es, vereinsübergreifende Belange sachlich, unabhängig und im Sinne des Verbandsfriedens zu bearbeiten.

In der ersten Sitzung wurden die organisatorischen Grundlagen geschaffen, der Entwurf der Schiedsordnung beschlossen und eine Verschwiegenheitserklärung als wichtiger Bestandteil der zukünftigen Arbeit unterzeichnet. Künftig trifft sich die Kommission regelmäßig einmal pro Quartal; bei steigender Antragszahl können zusätzliche Sitzungen einberufen werden.

Ein einheitlicher Schlichtungsantrag wurde eingeführt, der ausschließlich durch den Vorsitzenden eines Mitgliedsvereins im KAV oder den KAV-Vorstand eingereicht werden kann. Damit wird eine strukturierte und faire Bearbeitung aller Anliegen gewährleistet.

Bereits in der ersten Sitzung wurde ein erster Vorgang behandelt: Der betroffene Verein wurde um eine Nachkontrolle der Fischereidokumente gebeten, das betroffene Mitglied erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.

Die Kommission

Mitglieder der Schiedskommission

Olaf Buchwald Vorsitzender

Olaf Buchwald

Leitung der Schiedskommission

Karl Kothe Stellv. Vorsitzender

Karl Kothe

Stellvertretende Leitung

Tobias Strejcek Schriftführer

Tobias Strejcek

Protokoll & Schriftverkehr

Schiedsordnung

Schiedsordnung des KAV Wittenberg e.V.

Klicken Sie auf einen Paragraphen, um den vollständigen Text anzuzeigen.

§ 1  Zweck und Aufgabe

Die Schiedskommission des KAV Wittenberg e.V. arbeitet als unabhängiges, unparteiisches Gremium. Sie dient der einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedsvereinen, Organen des Kreisverbandes oder einzelnen Mitgliedern, sofern der Streitfall Bezug zum Verbandssport oder dem Vereinsleben hat. Sie entscheidet im Geiste der Fairness und der Satzung.

§ 2  Besetzung und Unabhängigkeit
  1. Die Schiedskommission besteht aus den von der Mitgliederversammlung gewählten Personen.
  2. Die Mitglieder der Schiedskommission dürfen keinem geschäftsführenden Organ des KAV Wittenberg e.V. angehören, um Interessenkonflikte auszuschließen.
  3. Die Amtszeit läuft parallel zur Wahlperiode des Vorstandes.
§ 3  Einleitung des Verfahrens
  1. Ein Schiedsverfahren wird auf schriftlichen Antrag eines Mitglieds, eines Vereins oder des Vorstandes eingeleitet.
  2. Der Antrag muss eine kurze Begründung des Sachverhalts und ein klares Schutzziel (was soll erreicht werden?) enthalten.
§ 4  Ablauf des Verfahrens
  1. Nach Eingang des Antrags prüft die Schiedskommission die Zuständigkeit.
  2. Der Gegenpartei ist rechtliches Gehör zu gewähren. Ihr wird der Antrag mit einer Frist zur schriftlichen Stellungnahme (in der Regel 14 Tage) zugestellt.
  3. Die Schiedskommission strebt eine mündliche Schlichtungsverhandlung an. Das Ziel ist immer eine gütliche Einigung (Vergleich).
§ 5  Entscheidungen und Empfehlungen
  1. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schiedskommission durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.
  2. Die Schiedskommission spricht Urteile oder begründete Empfehlungen an den Vorstand aus.
  3. Die Entscheidungen sind den Parteien schriftlich zuzustellen. Der Instanzenzug zum Landesanglerverband (LAV Sachsen-Anhalt) bleibt gemäß dessen Satzung unberührt.

So erreichen Sie die Schiedskommission

Anliegen können per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden. Ein Schlichtungsantrag kann ausschließlich durch den Vorsitzenden eines Mitgliedsvereins oder den KAV-Vorstand gestellt werden.

Auf dem Postweg Tobias Strejcek
Straße der Völkerfreundschaft 114, 06886 Wittenberg