Categories: KAV Allgemein

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Der Kreisanglerverein Wittenberg e.V. möchte seine Mitglieder und Angelfreunde aus aktuellem Anlass über die jährlich wiederkehrenden Vorschriften der Natura 2000-Gebiete gemäß Anlage 6 der Landesverordnung von Sachsen-Anhalt erinnern. An den Uferbereichen der aufgeführten Elbkilometer ist im Zeitraum vom 15.04. bis 31.07. ein Betreten, das Angeln, das Befahren und ein Anlanden verboten. Die Angelfischerei darf hier nur wasserseitig erfolgen. Das Befahren auf den Wirtschaftswegen, welche parallel zur Elbe verlaufen, dürfen soweit andere Vorschriften nicht betroffen sind, weiterhin genutzt werden.

Bitte beachtet die Regelungen beim Aussuchen Eurer Angelstellen, denn unser Ziel ist es die Natur zu schützen und in ihrer Vielfalt zu erhalten.

Petri Heil!